Effektenarbitrage

Effektenarbitrage
Arbitrage.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Arbitrage — (franz., spr. āsch , v. lat. arbitrium. Entscheidung), im allgemeinen die Erwägung und Entscheidung über die günstigsten unter den an verschiedenen Plätzen sich bietenden Einkaufs und Verkaufsgelegenheiten, findet insbes. Anwendung auf… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Effekten — (franz. effets) sind Habseligkeiten, Besitz an beweglichen Gütern, oder was jemand auf Reisen zu seinem Gebrauch mit sich führt (Reiseeffekten). Im besondern heißen E. (effets publics) die börsengängigen, auf lange Fristen laufenden Wertpapiere… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Arbitrage — Ar|bi|tra|ge auch: Ar|bit|ra|ge 〈[ ʒə] f. 19〉 1. Schiedsspruch, Schiedsgericht 2. Ausnutzung von Kursunterschieden im Börsengeschäft [frz., „Schiedsspruch“; zu lat. arbiter „Schiedsrichter“] * * * Ar|bi|t|ra|ge [arbi tra:ʒə , österr. meist: …ʃ],… …   Universal-Lexikon

  • Arbitrage — I. Bankwesen:1. Begriff: Börsengeschäfte, die Preis , Kurs oder Zinsunterschiede zwischen verschiedenen Märkten zum Gegenstand der Gewinnerzielung machen. Volkswirtschaftlich gesehen führen A. Prozesse zu einem Ausgleich bestehender Preis , Kurs… …   Lexikon der Economics

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